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Ab 31.12.2020 tritt das
neue EU-Regulativ für
Drohnen und Flugmodelle in Kraft!
Die nationalen Bestimmungen in Österreich vom
01.01.2014 werden durch die neue EU-Verordnung mit Übergangsfristen für
bestimmte Klassen ersetzt!
Welche Drohnenkategorien gibt es? Die Kategorie "OPEN"
ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst –
abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:
Einteilung für die Kategorie "OPEN": C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht.
C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht. C2: Drohnen ab
900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht. C3 und C4: Drohnen ab 4
Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.
Betrieb bis
31.12.2023: Bestimmungen für
die Kategorie OPEN:
Drohnen ohne
CE-Kennzeichnung Betrieb ab 01.01.2024: Bestimmungen für
die Katgegorie OPEN:
Drohnen mit CE-Kennzeichnung
Die Drohnen-CE-Kennzeichnung
(C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen
werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen. Kategorie
"OPEN Unterkategorie A1 – Drohnenflüge
"nahe (über)
Menschen" Kategorie "OPEN" Unterkategorie A2 – "Sicherer
Abstand zu Menschen"
(mindestens 30 Meter) Kategorie "OPEN" Unterkategorie
A3 – "Weit
von Menschen"
(mindestens 150 Meter)
Ab
01.01.2024 gilt ein verpflichtendes "Kennzeichen-Label" an
der Drohne "C0" bis "C4"

Beim Betrieb von folgenden Drohnen ist der Betreiber/in zur
Registrierung verpflichtet: - Drohnen ab 250 Gramm -
Drohnen unter 250 Gramm die mit einer Kamera
ausgestattet sind Ausgenommen sind "Spielzeuge". Das sind Drohnen, die
nach der "EU-Spielzeug-Richtlinie" dazu bestimmt und gekennzeichnet sind, von
Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Remote-ID (Registriernummer) für Drohnenbetreiber
Pflicht. Sie gilt für Drohnen in der „Specific“-Kategorie und in
der „Open“-Kategorie mit den Klassifizierungslabels C1, C2, C3, C5 und C6.
Dadurch wird die Registriernummer während des Fluges ständig von der Drohne per
Funk ausgesendet! Mit der Remote-ID wird ein wichtiger Schritt zu
sicherem und gesellschaftlich akzeptiertem Drohnenflug gesetzt. Anleitung
um die Registrierungsnummer in die DJI-Fernsteuerung einzugeben:
Die Drohnenbetreiber müssen Ihre 16-stellige
UAS-Betreiberregistrierungsnummer sowie die 3-stellige PIN aus Ihrer
Registrierung
(Austro Control) im Remote-Identifikationssystem Ihrer Drohne hinterlegen.
Anleitung zur Registriernummer Eingabe bei DJI-Drohnen
ACHTUNG:
In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze,
Flugbeschränkungsgebiete, Sicherheitszonen) dürfen Flüge nur mit vorheriger
Bewilligung der Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass hier
Gebühren nach der ACGV anfallen können. Eine Übersicht über diese Gebiete
sowie weitere Informationen
finden sie hier.
Was genau sind beteiligte / unbeteiligte Personen? Als
beteiligte Person gilt dabei jeder, der vom UAS-Betreiber direkt in die
Flugmission einbezogen und über die Gefahren und ggf. Sicherheitsverfahren
aufgeklärt wurde und diese akzeptiert hat. Beteiligt Personen dürfen dann
ganz normal überflogen werden. Die EASA ist hier pragmatisch und erkennt die
Tatsache an, dass solche Situationen oft vorkommen. Beispiel: Ihr wollt ein
Dronie-Shot von euch und euren Freunden machen (die Freunde wären dann
beteiligte Personen). Unbeteiligte Personen sind hingegen alle anderen
anwesenden Menschen. Zu diesen muss in aller Regel ein bestimmter Abstand
gehalten werden, der durch die jeweilige Betriebskategorie (OPEN A1, A2, A3)
geregelt wird und abhängig von den physikalischen Eigenschaften der Drohne ist.
Auch hier kann ein Überflug unter bestimmten Umständen erlaubt sein.
Was sind Menschenansammlungen? In diesem Kontext ist auch
teilweise von Menschenansammlungen die Rede, die generell niemals überflogen
werden dürfen. Ausnahmen bedürfen einer speziellen Genehmigung inkl.
Risikobewertung und werden dann nicht mehr in der Kategorie "OPEN"
sondern in der Kategorie "SPECIFIC" durchgeführt! "Menschenansammlungen" sind so große Menschenmengen,
die es dem einzelnen nicht mehr ermöglicht selbstständig und schnell auszuweichen, wenn
eine Drohne auf ihn zufliegt, weil er durch andere Personen blockiert
wird. Mit gesundem Menschenverstand sollte das Überfliegen unbeteiligter
Mitmenschen ohnehin unterlassen werden.
18.08.2022:DJI Mavic3 (Gewicht 899g) bekommt
Kategorie "OPEN-A1" und CE-Kennzeichnung "C1"
Mavic 3 und Mavic 3 Cine erhalten die EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 und
qualifiziert sich für die Kategorie OPEN Unterkategorie A1. Die
C1-Zertifizierung gibt Benutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim
Fliegen! DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und
kreativer Kameratechnologie, hat die weltweit
erste
EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 für Drohnen gemäß der neuen europäischen
Drohnenverordnung erhalten. Das C1-Zertifikat für die DJI Mavic 3 Serie – das
ein Update auf C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen
mit sich. Piloten können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen
nicht mehr die aufwendige und kostspielige A2-Prüfung „Remote Piloting Licence“
absolvieren.
Sie haben dadurch mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das
C1-Zertifikat eingeschränkt wurden – es sei denn, sie erhalten nach einem
zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.
Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV
Rheinland erstellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des
DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich
umzusetzen. Sie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus
Norwegen, Island und Liechtenstein) und gilt für jede Hardware mit
C1-aktualisierter Firmware der aktuellen DJI Mavic 3 Serie.
Hauptunterschiede zum
Fliegen der Mavic3 mit und ohne C1 Zertifikat
13.05.2025: Erscheinungsdatum Mavic 4 PRO
Für die DJI-Mavic4 benötigt man den erweiterten
Drohnenführerschein OPEN-A2 (Theorieprüfung bei Behörde) da die Drohne
über 900 Gramm
wiegt. Ansonsten muß man sie in der Kategorie OPEN A1/A3 mit dem kleinen
Drohnenführerschein fliegen d.h. dann aber weit weg
von Menschen (keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet) und 150m Abstand zu
Gebäuden!
Hinweis zum Betrieb
von Drohnen auf Modellflugplätzen: Innerhalb von genehmigten
Modellflugplätzen können andere Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf Abfluggewicht und
Flughöhe bestehen ! Bitte erkundige dich beim entsprechenden Verein !
Allgemeine weiterführende Links:
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Drohne einzuhalten?
Das neue europäische EU-Regulativ
Drohnen EU-Verordnung
Übergangsfristen
ÖAMTC Drohnen-APP download

Wie alles 2005 begann: Der Mikrokopter von
Mikrokopter.de
(Der
Hersteller hat den Vertrieb und Weiterentwicklung zwischenzeitlich eingestellt)
Der Mikrokopter
ist eine Schwebeplattform, die mehrere nach unten wirkende Rotoren oder
Propeller benutzt, um damit Auftrieb und durch Neigung der Rotorebene
auch Vortrieb zu erzeugen. Er kann wie ein Hubschrauber senkrecht
starten und landen. Bis auf die Motoren sind keine mechanischen Teile
wie Servos oder Rotorköpfe notwendig. Die Verfügbarkeit von
brushless-Motoren und hochstromfähigen LiPo-Akkus mit deutlich
verbessertem Leistungsgewicht ermöglichen Flugzeiten bis zu 45 Minuten.
Umfangreiche Features machen aus der Schwebeplattform ein Hightech
Gerät für viele Anwendungen.
Elektronische Stabilisierung durch Gyroskope
Multikopter mit elektronischer Stabilisierung basieren auf den
Fortschritten in der Beschleunigungssensorik, die seit dem Jahr 2000
zivil verfügbar und ab 2004 in Serie produziert werden. Leistungsfähige
Mikrocontroller werten die Daten von Sensoren mehrere 100 Mal pro
Sekunde aus und können so Kippmomente die schnell und plötzlich
auftreten erfassen und automatisch ausregeln. Dabei kommen Gyroskope der
Firma Analog Devices zur
Messung der Winkelgeschwindigkeit zum Einsatz, um durch Drehzahlregelung der
Elektromotoren (Propeller) das Fluggerät zu stabilisieren und zu steuern.
Mikrocontroller können Daten von zusätzlichen Sensoren wie Kompass, Höhenmesser
oder GPS verarbeiten und damit eine automatische Flugsteuerung und eine exakte Positionierung
über Grund ausführen.
Anzahl der Motoren - Redundanz (Ausfallsicherheit) - neues
Luftfahrtgesetz mit 01.01.2014
Mit Einführung des neuen Luftfahrtgesetzes ab 01.01.2014 hat Österreich
die strengsten Bestimmungen innerhalb der EU für zivile Multikopter und
leistet daher einen erheblichen Beitrag für mehr Sicherheit im
österreichischen Luftraum.
Als
Beispiel sei hier die
Kontrollzone des Flughafen Innsbruck angeführt, die entlang des Inntales
eine große Flugverbotszone für Flugmodelle (z.B. Copter mit Kamera,
Flächenflugmodell) darstellt. Das neue Gesetz
erfordert für Kameraflüge
von der Austro Control zugelassene und über bewohnten Gebiet zusätzlich redundante
Kopter bei einer maximale Flughöhe von 150 Meter. Redundanz bedeutet, dass wichtige Komponenten
während des Fluges
ersetzbar sein müssen und der Kopter bei Ausfall einer einzelnen
Komponente (z.B. Motor, Empfänger, FlightControl, Akku usw.) nicht
abstürzen darf. Die Einführung des Oktokopters mit 8 Motoren, eine
zusätzliche
Backup FlightControl und
Rückstromsicherungen
für mindestens zwei LiPo-Akkus (im Falle eines Kurzschlusses eines LiPo-Akkus
wird dieser sofort von der Versorgungsleitung getrennt) brachte einen
wesentlichen Beitrag zu mehr Ausfallsicherheit. Zusätzliche Softwarefunktionen
wie ComingHome bei Senderausfall, Autolanding bei Batterieunterspannung und
programmierbare "Flyzonen" bzw. Failsafepunkte erhöhen die Sicherheit des
Kopterfluges um ein Vielfaches. Funktionierende LiPo-Akkus sind für den sicheren
Betrieb des Kopters unerlässlich und werden mit meiner
Stromsenke regelmäßig auf ihre
Nennkapazität bzw.
Spannungsverlauf getestet.
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