18.08.2022:
Mavic
3 und Mavic 3 Cine erhalten
EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 und qualifiziert sich für die Kategorie Open
(offen), Unterkategorie A1. Die
C1-Zertifizierung gibt Benutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim
Fliegen! DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und
kreativer Kameratechnologie, hat die weltweit
erste
EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 für Drohnen gemäß der neuen europäischen
Drohnenverordnung erhalten.
Das C1-Zertifikat für die DJI Mavic 3 Serie – das
ein Update auf C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen
mit sich. Piloten können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen
nicht mehr die aufwendige und kostspielige A2-Prüfung „Remote Piloting Licence“
absolvieren.
Sie haben dadurch mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das
C1-Zertifikat eingeschränkt wurden – es sei denn, sie erhalten nach einem
zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung.
Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV
Rheinland erstellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des
DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich
umzusetzen. Sie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus
Norwegen, Island und Liechtenstein) und gilt für jede Hardware mit
C1-aktualisierter Firmware der aktuellen DJI Mavic 3 Serie.
!! Hauptunterschiede zum
Fliegen der Mavic3 mit und ohne C1 Zertifikat !!
Welche Drohnenkategorien gibt es ?
Einteilung für die
Kategorie "OPEN": C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht.
C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht. C2: Drohnen ab
900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht. C3 und C4: Drohnen ab 4
Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.
Betrieb bis
31.12.2023: Bestimmungen für
die KATEGORIE OPEN:
Drohnen ohne
CE-Kennzeichnung Betrieb ab 01.01.2024: Bestimmungen für
die KATEGORIE OPEN:
Drohnen mit CE-Kennzeichnung
Eine nachträgliche CE-Klassifizierung von schon am Markt befindlichen Drohnen
soll ermöglicht werden. Die Rede ist dabei von einem nachträglichen
Software-Update, bzw. einem sogenannten „retrofit“
ACHTUNG:
In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze,
Flugbeschränkungsgebiete, Sicherheitszonen) dürfen Flüge nur mit vorheriger
Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass hier
Gebühren nach der ACGV anfallen können. Eine Übersicht über diese Gebiete
sowie weitere Informationen
finden sie hier.
Weiterführende Links:
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Drohne einzuhalten?
Das neue europäische EU-Regulativ
Drohnen EU-Verordnung
Übergangsfristen
Ab 31.12.2020 tritt das
neue EU-Regulativ für
Drohnen und Flugmodelle in Kraft!
Die nationalen Bestimmungen in Österreich vom
01.01.2014 werden durch die neue EU-Verordnung mit Übergangsfristen für
bestimmte Klassen ersetzt!
Der Mikrokopter
ist eine Schwebeplattform, die mehrere nach unten wirkende Rotoren oder
Propeller benutzt, um damit Auftrieb und durch Neigung der Rotorebene
auch Vortrieb zu erzeugen. Er kann wie ein Hubschrauber senkrecht
starten und landen. Bis auf die Motoren sind keine mechanischen Teile
wie Servos oder Rotorköpfe notwendig. Die Verfügbarkeit von
brushless-Motoren und hochstromfähigen LiPo-Akkus mit deutlich
verbessertem Leistungsgewicht ermöglichen Flugzeiten bis zu 45 Minuten.
Umfangreiche Features machen aus der Schwebeplattform ein Hightech
Gerät für viele Anwendungen.
Elektronische Stabilisierung durch Gyroskope
Multikopter mit elektronischer Stabilisierung basieren auf den
Fortschritten in der Beschleunigungssensorik, die seit dem Jahr 2000
zivil verfügbar und ab 2004 in Serie produziert werden. Leistungsfähige
Mikrocontroller werten die Daten von Sensoren mehrere 100 Mal pro
Sekunde aus und können so Kippmomente die schnell und plötzlich
auftreten erfassen und automatisch ausregeln. Dabei kommen Gyroskope der
Firma Analog Devices zur
Messung der Winkelgeschwindigkeit zum Einsatz, um durch Drehzahlregelung der
Elektromotoren (Propeller) das Fluggerät zu stabilisieren und zu steuern.
Mikrocontroller können Daten von zusätzlichen Sensoren wie Kompass, Höhenmesser
oder GPS verarbeiten und damit eine automatische Flugsteuerung und eine exakte Positionierung
über Grund ausführen.
Anzahl der Motoren - Redundanz (Ausfallsicherheit) - neues
Luftfahrtgesetz mit 01.01.2014
Mit Einführung des neuen Luftfahrtgesetzes ab 01.01.2014 hat Österreich
die strengsten Bestimmungen innerhalb der EU für zivile Multikopter und
leistet daher einen erheblichen Beitrag für mehr Sicherheit im
österreichischen Luftraum.
Als
Beispiel sei hier die
Kontrollzone des Flughafen Innsbruck angeführt, die entlang des Inntales
eine große Flugverbotszone für Flugmodelle (z.B. Copter mit Kamera,
Flächenflugmodell) darstellt. Das neue Gesetz
erfordert für Kameraflüge
von der Austro Control zugelassene und über bewohnten Gebiet zusätzlich redundante
Kopter bei einer maximale Flughöhe von 150 Meter. Redundanz bedeutet, dass wichtige Komponenten
während des Fluges
ersetzbar sein müssen und der Kopter bei Ausfall einer einzelnen
Komponente (z.B. Motor, Empfänger, FlightControl, Akku usw.) nicht
abstürzen darf. Die Einführung des Oktokopters mit 8 Motoren, eine
zusätzliche
Backup FlightControl und
Rückstromsicherungen
für mindestens zwei LiPo-Akkus (im Falle eines Kurzschlusses eines LiPo-Akkus
wird dieser sofort von der Versorgungsleitung getrennt) brachte einen
wesentlichen Beitrag zu mehr Ausfallsicherheit. Zusätzliche Softwarefunktionen
wie ComingHome bei Senderausfall, Autolanding bei Batterieunterspannung und
programmierbare "Flyzonen" bzw. Failsafepunkte erhöhen die Sicherheit des
Kopterfluges um ein Vielfaches. Funktionierende LiPo-Akkus sind für den sicheren
Betrieb des Kopters unerlässlich und werden mit meiner
Stromsenke regelmäßig auf ihre
Nennkapazität bzw.
Spannungsverlauf getestet.
ÖAMTC Drohnen-APP download
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