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Ab 31.12.2020 tritt das neue EU-Regulativ für Drohnen und Flugmodelle in Kraft!
Die nationalen Bestimmungen in Österreich vom 01.01.2014 werden durch die neue EU-Verordnung mit Übergangsfristen für bestimmte Klassen ersetzt!


Welche Drohnenkategorien gibt es?
Die Kategorie "OPEN" ist besonders für den Privatgebrauch relevant und umfasst – abhängig vom Abfluggewicht – unterschiedliche Klassen von Drohnen:

Einteilung für die Kategorie "OPEN":
C0: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggewicht.
C1: Drohnen von 250 Gramm bis unter 900 Gramm Abfluggewicht.
C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.

Betrieb bis 31.12.2023: Bestimmungen für die Kategorie OPEN: Drohnen ohne CE-Kennzeichnung
Betrieb ab 01.01.2024: Bestimmungen für die Katgegorie OPEN: Drohnen mit CE-Kennzeichnung

Die Drohnen-CE-Kennzeichnung (C0, C1, C2, C3 und C4) bestimmt darüber, wo und wie mit einer Drohne geflogen werden darf, insbesondere in welchem Abstand zu Menschen.
Kategorie "OPEN Unterkategorie A1 – Drohnenflüge "nahe (über) Menschen"
Kategorie "OPEN" Unterkategorie A2 – "Sicherer Abstand zu Menschen" (mindestens 30 Meter)
Kategorie "OPEN" Unterkategorie A3"Weit von Menschen" (mindestens 150 Meter)

Ab 01.01.2024 gilt ein verpflichtendes "Kennzeichen-Label" an der Drohne "C0" bis "C4"


Beim Betrieb von folgenden Drohnen ist der Betreiber/in zur Registrierung verpflichtet:
- Drohnen ab 250 Gramm
- Drohnen unter 250 Gramm die mit einer Kamera ausgestattet sind
Ausgenommen sind "Spielzeuge". Das sind Drohnen, die nach der "EU-Spielzeug-Richtlinie" dazu bestimmt und gekennzeichnet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Remote-ID (Registriernummer) für Drohnenbetreiber Pflicht.
Sie gilt für Drohnen in der „Specific“-Kategorie und in der „Open“-Kategorie mit den Klassifizierungslabels C1, C2, C3, C5 und C6. Dadurch wird die Registriernummer während des Fluges ständig von der Drohne per Funk ausgesendet! Mit der Remote-ID wird ein wichtiger Schritt zu sicherem und gesellschaftlich akzeptiertem Drohnenflug gesetzt.
Anleitung um die Registrierungsnummer in die DJI-Fernsteuerung einzugeben:
Die Drohnenbetreiber müssen Ihre 16-stellige UAS-Betreiberregistrierungsnummer sowie die 3-stellige PIN aus Ihrer Registrierung (Austro Control) im Remote-Identifikationssystem Ihrer Drohne hinterlegen.
Anleitung zur Registriernummer Eingabe bei DJI-Drohnen


ACHTUNG:
In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete, Sicherheitszonen) dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung der Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen können.
Eine Übersicht über diese Gebiete sowie weitere Informationen finden sie hier.


Was genau sind beteiligte / unbeteiligte Personen?
Als beteiligte Person gilt dabei jeder, der vom UAS-Betreiber direkt in die Flugmission einbezogen und über die Gefahren und ggf. Sicherheitsverfahren aufgeklärt wurde und diese akzeptiert hat.
Beteiligt Personen dürfen dann ganz normal überflogen werden. Die EASA ist hier pragmatisch und erkennt die Tatsache an, dass solche Situationen oft vorkommen. Beispiel: Ihr wollt ein Dronie-Shot von euch und euren Freunden machen (die Freunde wären dann beteiligte Personen).
Unbeteiligte Personen sind hingegen alle anderen anwesenden Menschen. Zu diesen muss in aller Regel ein bestimmter Abstand gehalten werden, der durch die jeweilige Betriebskategorie (OPEN A1, A2, A3) geregelt wird und abhängig von den physikalischen Eigenschaften der Drohne ist. Auch hier kann ein Überflug unter bestimmten Umständen erlaubt sein.

Was sind Menschenansammlungen?
In diesem Kontext ist auch teilweise von Menschenansammlungen die Rede, die generell niemals überflogen werden dürfen. Ausnahmen bedürfen einer speziellen Genehmigung inkl. Risikobewertung und werden dann nicht mehr in der Kategorie "OPEN" sondern in der Kategorie "SPECIFIC" durchgeführt!
"Menschenansammlungen" sind so große Menschenmengen, die es dem einzelnen nicht mehr ermöglicht selbstständig und schnell auszuweichen, wenn eine Drohne auf ihn zufliegt, weil er durch andere Personen blockiert wird. Mit gesundem Menschenverstand sollte das Überfliegen unbeteiligter Mitmenschen ohnehin unterlassen werden.


18.08.2022:DJI Mavic3 (Gewicht 899g) bekommt Kategorie "OPEN-A1" und CE-Kennzeichnung "C1"
Mavic 3 und Mavic 3 Cine erhalten die EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 und qualifiziert sich für die Kategorie OPEN Unterkategorie A1. Die C1-Zertifizierung gibt Benutzern der Mavic 3-Serie mehr Freiheit beim Fliegen! DJI, der weltweit führende Anbieter von zivilen Drohnen und kreativer Kameratechnologie, hat die weltweit erste EU-Baumusterprüfbescheinigung C1 für Drohnen gemäß der neuen europäischen Drohnenverordnung erhalten. Das C1-Zertifikat für die DJI Mavic 3 Serie – das ein Update auf C1-konforme Firmware erfordert – bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Piloten können in der neuen offenen Kategorie A1 fliegen und müssen nicht mehr die aufwendige und kostspielige A2-Prüfung „Remote Piloting Licence“ absolvieren. Sie haben dadurch mehr Freiheit, in Umgebungen zu fliegen, für die sie ohne das C1-Zertifikat eingeschränkt wurden – es sei denn, sie erhalten nach einem zusätzlichen langwierigen Verwaltungsverfahren eine Sondergenehmigung. Das C1-Zertifikat wurde von der offiziell anerkannten benannten Stelle des TÜV Rheinland erstellt und ist ein Beweis für die Entschlossenheit und harte Arbeit des DJI-Teams, die neue europäische Drohnenverordnung so früh wie möglich umzusetzen. Sie gilt im gesamten europäischen Wirtschaftsraum (EWR, d.h. EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) und gilt für jede Hardware mit C1-aktualisierter Firmware der aktuellen DJI Mavic 3 Serie.
Hauptunterschiede zum Fliegen der Mavic3 mit und ohne C1 Zertifikat


13.05.2025: Erscheinungsdatum Mavic 4 PRO
Für die DJI-Mavic4 benötigt man den erweiterten Drohnenführerschein OPEN-A2 (Theorieprüfung bei Behörde) da die Drohne über 900 Gramm wiegt. Ansonsten muß man sie in der Kategorie OPEN A1/A3 mit dem kleinen Drohnenführerschein fliegen d.h. dann aber weit weg von Menschen (keine unbeteiligten Personen im Fluggebiet) und 150m Abstand zu Gebäuden!


Hinweis zum Betrieb von Drohnen auf Modellflugplätzen: Innerhalb von genehmigten Modellflugplätzen können andere Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf Abfluggewicht und Flughöhe bestehen ! Bitte erkundige dich beim entsprechenden Verein !

Allgemeine weiterführende Links:
Welche Regelungen sind beim Betrieb einer Drohne einzuhalten?
Das neue europäische EU-Regulativ
Drohnen EU-Verordnung
Übergangsfristen

ÖAMTC Drohnen-APP download





Wie alles 2005 begann: Der Mikrokopter von Mikrokopter.de
(Der Hersteller hat den Vertrieb und Weiterentwicklung zwischenzeitlich eingestellt)

Der Mikrokopter ist eine Schwebeplattform, die mehrere nach unten wirkende Rotoren oder Propeller benutzt, um damit Auftrieb und durch Neigung der Rotorebene auch Vortrieb zu erzeugen. Er kann wie ein Hubschrauber senkrecht starten und landen. Bis auf die Motoren sind keine mechanischen Teile wie Servos oder Rotorköpfe notwendig. Die Verfügbarkeit von brushless-Motoren und hochstromfähigen LiPo-Akkus mit deutlich verbessertem Leistungsgewicht ermöglichen Flugzeiten bis zu 45 Minuten. Umfangreiche Features machen aus der Schwebeplattform ein Hightech Gerät für viele Anwendungen.

Elektronische Stabilisierung durch Gyroskope
Multikopter mit elektronischer Stabilisierung basieren auf den Fortschritten in der Beschleunigungssensorik, die seit dem Jahr 2000 zivil verfügbar und ab 2004 in Serie produziert werden. Leistungsfähige Mikrocontroller werten die Daten von Sensoren mehrere 100 Mal pro Sekunde aus und können so Kippmomente die schnell und plötzlich auftreten erfassen und automatisch ausregeln. Dabei kommen Gyroskope der Firma Analog Devices zur Messung der Winkelgeschwindigkeit zum Einsatz, um durch Drehzahlregelung der Elektromotoren (Propeller) das Fluggerät zu stabilisieren und zu steuern. Mikrocontroller können Daten von zusätzlichen Sensoren wie Kompass, Höhenmesser oder GPS verarbeiten und damit eine automatische Flugsteuerung und eine exakte Positionierung über Grund ausführen.

Anzahl der Motoren - Redundanz (Ausfallsicherheit) - neues Luftfahrtgesetz mit 01.01.2014
Mit Einführung des neuen Luftfahrtgesetzes ab 01.01.2014 hat Österreich die strengsten Bestimmungen innerhalb der EU für zivile Multikopter und leistet daher einen erheblichen Beitrag für mehr Sicherheit im österreichischen Luftraum. Als Beispiel sei hier die Kontrollzone des Flughafen Innsbruck angeführt, die entlang des Inntales eine große Flugverbotszone für Flugmodelle (z.B. Copter mit Kamera, Flächenflugmodell) darstellt. Das neue Gesetz erfordert für Kameraflüge von der Austro Control zugelassene und über bewohnten Gebiet zusätzlich redundante Kopter bei einer maximale Flughöhe von 150 Meter. Redundanz bedeutet, dass wichtige Komponenten während des Fluges ersetzbar sein müssen und der Kopter bei Ausfall einer einzelnen Komponente (z.B. Motor, Empfänger, FlightControl, Akku usw.) nicht abstürzen darf. Die Einführung des Oktokopters mit 8 Motoren, eine zusätzliche Backup FlightControl und Rückstromsicherungen für mindestens zwei LiPo-Akkus (im Falle eines Kurzschlusses eines LiPo-Akkus wird dieser sofort von der Versorgungsleitung getrennt) brachte einen wesentlichen Beitrag zu mehr Ausfallsicherheit. Zusätzliche Softwarefunktionen wie ComingHome bei Senderausfall, Autolanding bei Batterieunterspannung und programmierbare "Flyzonen" bzw. Failsafepunkte erhöhen die Sicherheit des Kopterfluges um ein Vielfaches. Funktionierende LiPo-Akkus sind für den sicheren Betrieb des Kopters unerlässlich und werden mit meiner Stromsenke regelmäßig auf ihre
Nennkapazität bzw. Spannungsverlauf getestet.